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Mindestprofiltiefe

 

Auszug aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):


B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§36 Bereifung und Laufflächen

 (2) Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.

 

Wikipedia meint:

In Deutschland muss die Reifenprofiltiefe im mittleren Bereich der Lauffläche (Hauptprofil) laut § 36 Absatz 2 Satz 4 StVZO mindestens 1,6 mm betragen, sonst ist der Reifen auszuwechseln.

Um die Profiltiefe leichter sichtbar zu machen, sind so genannte Indikatoren (TWI-Markierungen) vorhanden, kleine Höcker in mehreren Profilrillen, die eine Restprofiltiefe von 1,6 mm anzeigen. Oft werden diese Höcker durch die Buchstaben TWI am Reifenrand markiert, um ihr Auffinden zu erleichtern. Wird man mit einem PKW mit einer Bereifung unter 1,6 mm von der Polizei kontrolliert, ist ein Bußgeld fällig, es können jedoch auch die Kfz-Kennzeichen wegen Gefährdung abgenommen werden. Bei Verkehrsunfällen, bei denen eine Schuld durch Verwendung abgefahrener Reifen oder durch die Verwendung von Sommerreifen unter winterlichen Straßenbedingungen festgestellt wird, kann die Haftpflichtversicherung Regressansprüche an den Verantwortlichen geltend machen. Die eigene Fahrzeugversicherung kann in der Vollkaskoversicherung eine Leistung ablehnen und sich hinsichtlich des Haftpflichtschadens des Unfallgegners beim Fahrzeughalter bis zu einer Höchstsumme (meist 5.000,- €; vgl. KFZ-Haftpflichtversicherung) schadlos halten.

Seit 1. Mai 2006 schreibt die StVO eine an die Wetterverhältnisse angepasste Bereifung vor: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“ Bei einem Verstoß sind 20 € Bußgeld vorgesehen, bei Behinderung sogar 40 € und ein Punkteeintrag im Verkehrszentralregister. Allerdings wird seitens der StVO „geeignete Bereifung“ nicht weiter ausgeführt.

4mm bei Winterreifen:

...sind in Österreich mittlerweile Pflicht, in Deutschland nur eine Empfehlung. Ich persönlich habe bereits mehrfach die Erfahrung machen müssen, das bei schneebedeckter Fahrbahn jeder Milimeter Profil wertvoll ist. Wer einmal mit abgefahrenen Winterreifen im Schnee steckengeblieben ist oder die Schlange genervter Autofahrer hinter einem immer länger wird, der weiß wovon ich rede...

weitere nützliche Informationen finden sie hier und unter: www.warum-winterreifen.de
 

Beispiel:-----------------------------------------------------------------------------------------

Bei rein formaler Auslegung des Gesetzestextes dürfte dieser einseitig extrem abgefahrene Reifen noch im Straßenverkehr verwendet werden ohne eine Ordnungswidrigkeit darzustellen, da die Mindestprofiltiefe des Hauptprofiles noch mehr als 1,6mm beträgt...

 

In der Realität wird dieser Reifen natürlich bei einer TÜV-Hauptuntersuchung sowie bei einer Verkehrskontrolle durch unsere Gesetzeshüter bemängelt - zu Recht oder zu Unrecht, hierzu möchte ich öffentlich kein Urteil abgeben...persönlich würde ich so einen Reifen aus Sicherheitsgründen (z.B. bei Aquaplaning oder Schnee) selbstberständlich austauschen und die Ursache (z.B. ausgeschlagenes Traggelenk, verstellte Spur bzw. Sturz, falscher Luftdruck etc.) beheben.

Lassen Sie Ihre Reifen im Zweifelsfall durch uns auf ihre weitere Gebrauchsfähigkeit überprüfen