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Winterreifenpflicht in Europa

Nachfolgend sehen Sie eine Übersicht der Europäischen Bestimmungen zur Winterreifenpflicht: (stand 06/2009)

Österreich: Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind von 1.November bis 15.April Winterreifen mit min. 4mm Profil oder Schneeketten vorgeschrieben.

Schweiz: Geeignete Bereifung vorgeschrieben. Bei Unfällen auf winterlichen Straßen ist auch der Fahrer haftbar. Schneeketten können angeordnet werden.

Italien: Winterreifenpflicht vom 15.Oktober bis 15.April im Aostatal

Frankreich: Winterreifenpflicht, wenn durch Beschilderung gefordert

Slowenien: vom 15.November bis 15.März sind bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen oder Schneeketten vorgeschrieben

Schweden und Norwegen: Winterreifenpflicht, jedoch nicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge

Finnland: Winterreifenpflicht vom 1.Dezember bis 28.Februar für Fahrzeuge bis 3,5t

Ungarn und Kroatien: Bei winterlichen Straßenverhältnissen kann ohne mitgeführte Schneeketten die Einreise verweigert werden.

Mazedonien: ohne Winterreifen müssen Schneeketten mitgeführt werden

Litauen: Winterreifenpflicht vom 1.November bis 1.April

Lettland und Estland: Winterreifenpflicht vom 1.November bis 1.April

Tschechien: bei winterlichen Straßenverhältnissen sind vom 1.November bis 30.April Winterreifen mit min. 4mm gefordert.

Slowakei: Angepasste Bereifung gefordert. Winterreifenpflicht für Fahrzeuge über 3,5t

Serbien: Angepasste Bereifung gefordert

Benelux, Bulgarien, Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien und Türkei empfehlen Winterreifen in bestimmten Regionen